Allgemeine Geschäftsbedingungen der GIS-Akademie GmbH für Firmenschulungen und berufsbegleitende Seminare


§ 1 Anmeldung und Teilnahmebedingungen

§ 1.1 Eine Anmeldung zu den Bildungsangeboten bedarf der Textform. Für die Textform steht unser Anmeldeformular zur Verfügung. Nach eingegangener Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung versandt. Hierdurch kommt der Vertrag zustande.

§ 1.2 Die Dozierenden, der Veranstaltungsort und die Veranstaltungszeiten sind entweder dem Schulungsprogramm zu entnehmen oder werden dem/der Teilnehmer*in spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. Der/die Teilnehmer*in hat keinen Anspruch auf eine/n bestimmte/n Dozent*in und bestimmte Räumlichkeiten. Änderungen der im Programm des jeweiligen Angebotes enthaltenen Informationen behält sich die GIS-Akademie GmbH jederzeit vor.


§ 2 Rücktrittsrecht/Kündigung durch den/die Teilnehmer*in

§ 2.1 Der Rücktritt vom Bildungsangebot ist nur in Textform möglich. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn erfolgen. Im Falle eines Rücktritts bis 3 Wochen vor Leistungsbeginn entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 75% der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts weniger als 2 Wochen vor Leistungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist das volle Teilnahmeentgelt (100%) zu entrichten.

§ 2.2 Bei Bildungsangeboten mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten ist der/die Teilnehmer*in berechtigt, diesen Vertrag ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen erstmals zum Ablauf von 6 Monaten nach Veranstaltungsbeginn und danach jeweils zum Monatsende zu kündigen. Der Träger des Bildungsangebotes ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 1 Woche zum Monatsende zu kündigen. Wird der Vertrag entweder von Teilnehmenden- oder Trägerseite ordentlich gekündigt, werden die bis zum Kündigungsdatum angefallenen Unterrichtsstunden mit dem vereinbarten Stundenhonorar gemäß Angebot abgerechnet. Der/die Teilnehmer*in erhält darüber eine gesonderte Rechnung. Bis dahin vom Teilnehmenden zu viel gezahlte Beträge werden zurücküberweisen.

§ 2.3 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Hierzu gelten die Regelungen des § 626 BGB in seiner jeweils geltenden Fassung.


§3 Inhalte

In unseren standardisierten Angeboten werden die gesamten Inhalte unterrichtet, sofern dies nach dem Wissensstand des/der Teilnehmer*in möglich ist. Um unseren hohen Qualitätsansprüchen an die Bildungsangebote gerecht zu werden und bei den Teilnehmer*innen eine optimale Aufnahme von neuem Wissen zu erreichen, können unsere Dozierenden im Einzelfall die Schulungsinhalte individuell an die Bedürfnisse der Gruppe anpassen. Die Teilnehmer*innen werden gebeten, sich vor der Anmeldung mit den Inhalten des Bildungsangebotes vertraut zu machen, damit ein möglichst einheitlicher Wissensstand aller Teilnehmer*innen vorliegt. Bei individuell konzipierten Angeboten werden im Vorfeld vereinbarte Inhalte des Bildungsangebotes behandelt.


§ 4 Ausfall Bildungsangebot, Haftung

a) Absage
Die GIS-Akademie GmbH behält sich die Absage einer Veranstaltung vor, falls Bildungsangebote 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht die notwendige Anzahl an Teilnehmenden erreicht. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall der referierenden Person und in Fällen höherer Gewalt, die die Durchführung unmöglich machen, behält sich die GIS-Akademie GmbH ebenso das Recht zur Absage vor.

b) Ersatztermin
Fällt ein Bildungsangebot wegen zu geringer Anzahl an Teilnehmenden oder anderen, oben genannten Gründen aus, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Teilnahme behält weiterhin ihre Gültigkeit und es wird ein Ersatztermin zur Verfügung gestellt.

c) Haftung
Eine Erstattung aufgewendeter Reisekosten und sonstiger Aufwendungen erfolgt nur, soweit Vorsatz seitens der GIS-Akademie GmbH oder der Personen, der sie sich bedient, zum Ausfall des Bildungsangebotes geführt haben. Die Erstattung von Stornierungskosten seitens Dritter (z.B. Hotelstornierung) wird von der GIS-Akademie GmbH ausgeschlossen.


§ 5 Zahlungsbedingungen

Das zu entrichtende Teilnahmeentgelt ist in den jeweiligen Angeboten einzusehen. Der Preis schließt die Schulungsunterlagen und die Nutzung der technischen Einrichtungen des jeweiligen Bildungsangebotes mit ein.

Bei Bildungsangeboten mit einer Gesamtdauer von bis zu einem Monat, ist das Teilnahmeentgelt vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Bei Buchungen, welche weniger als sieben Tage vor Beginn des Bildungsangebotes erfolgen, ist die Gebühr sofort fällig. Nur vor Bildungsangebotsbeginn eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme.

Bei mehrmonatigen Bildungsangeboten Ist das Teilnahmeentgelt entweder vollständig zu Beginn zu entrichten oder werden anteilig pro Monat fällig (Ratenzahlung). Das anteilige monatlichen Teilnahmeentgelt ist bis zum dritten Tag des Monats im Voraus zu zahlen, an dem die Leistung erbracht wird. Etwaige Restbeträge werden bis spätestens zwei Wochen vor Ende des Leistungszeitraumes fällig; die vollständige Zahlung des Teilnehmeentgelts ist Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats bzw. einer Teilnahmebescheinigung.


§ 6 Copyright/Urheberschutz

Ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht vervielfältigt und/oder an Dritte weitergegeben werden. Alle Rechte bleiben allein der GIS-Akademie GmbH vorbehalten.

Die von der GIS-Akademie GmbH zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen dürfen nicht zu Zwecken der Unterrichtsgestaltung reproduziert, elektronisch verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.

Urheber- und/oder markenrechtlich geschützten Software darf ausschließlich im Rahmen und zur Durchführung des Bildungsangebotes verwendet werden. Die GIS-Akademie GmbH behält sich bei Zuwiderhandlung eine strafrechtliche Verfolgung sowie den Anspruch auf Schadensersatz vor.


§ 7 Haftung

Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung seitens der GIS-Akademie GmbH ausgeschlossen.


§ 8 Datenschutzinformationspflicht

Personenbezogene Daten werden von der GIS-Akademie GmbH ausschließlich im Rahmen von Art. 6 DSGVO erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.gis-akademie.de/datenschutz.html


§ 9 Hausordnung

Der/die Teilnehmer*in verpflichtet die geltende Hausordnung zu beachten sowie den Anweisungen der Leitung des Bildungsangebotes und deren Beauftragten zu folgen

 

Hamburg, im Dezember 2024

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GIS-Akademie GmbH für Dienstleistungen und der Projektdurchführung

§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit unserem Kunden geschlossenen Verträge im Consulting und Projektbereich. Entgegenstehende und/oder von unseren AGB abweichende Vertragsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diesen schriftlich zustimmen. Mit der Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme einer Leistung der GIS-Akademie GmbH erkennt der Kunde die aktuell geltende Fassung an.

§ 2 Leistungsgegenstände

(1) Die Leistungsgegenstände ergeben sich im Detail aus den jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Einzelverträgen sowie den dazugehörigen Vertragsanlagen, wie Pflichtenhefte oder ähnliches.

§ 3 Angebot und Auftragsbestätigung

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch der Lieferschein oder die Rechnung. Nebenabreden, Zusagen unserer Vertreter sowie Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen, dieser Bedingungen und bereits geschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Eine Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen muss anerkannt werden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die im Angebot oder Auftragsbestätigung genannten Preise gelten für die Dauer von 1 Monat nach Vertragsabschluss.
(2) Mündliche oder fernmündliche Preisnennungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Für Nachbestellungen sind die Preise des ersten Auftrags nicht verbindlich.
(3) Rechnungen sind vom Kunden in der Regel auf dessen Kosten innerhalb der angegebenen Frist auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Ein Abzug von Skonto ist nur nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung gestattet. Zahlungen an Beauftragte unseres Unternehmens gelten nur dann als Erfüllung, wenn der betreffende Beauftragte gegenüber unserem Kunden schriftlich Geldempfangsvollmacht nachweist.

§ 5 Liefer- und Leistungszeiten

(1) Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns gegenüber dem Kunden explizit als verbindlich genannt worden sind.
(2) Die Einhaltung der mit uns vereinbarten, verbindlichen Termine setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der vorbereitenden Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages behalten wir uns in diesem Zusammenhang vor.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine sonstigen Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, wobei wir uns die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Leistungsgegenstandes geht in dem Moment auf unseren Kunden über, in welchem dieser in Annahmeverzug gerät.
(4) Für den Fall, dass wir uns nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten in Leistungsverzug befinden, haften wir gegenüber unserem Kunden für jede vollendete Verzugswoche im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Leistungswertes, maximal jedoch in Höhe von 10%. Wir behalten uns in diesem Rahmen den Nachweis vor, dass dem Kunden im Zusammenhang mit unserem Verzug ein geringerer Schaden entstanden ist, den wir statt der vorgenannten Pauschalsumme begleichen können.
(5) Teilleistungen unsererseits sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig und werden von uns zu den vereinbarten Zahlungsbedingungen berechnet.
(6) Ergebnisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Lieferfrist angemessen. Sollte sich die Lieferung darüber hinaus verzögern oder unmöglich werden, kann uns der Kunde eine Nachfrist setzen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit bei uns geltend machen. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Zahlungsverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde fällt ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung in Verzug, wenn er den in Rechnung gestellten Betrag nicht innerhalb der in der Rechnung aufgeführten Frist begleicht.
(2) Im Verzugsfall werden von uns Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 7 Überlassene Unterlagen

(1) An allen Unterlagen, die wir unserem Kunden im Rahmen der Auftragsbearbeitung überlassen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die betreffenden Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Kunden ausdrücklich eine entsprechende Zustimmung. Soweit wir Aufträge unserer Kunden nicht annehmen, sind unserer Unterlagen unverzüglich an uns zurück zu senden.
(2) Seminarunterlagen, Bedienungsanleitungen und Kursdatensätze sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Schulungsmaterialen oder von Teilen daraus, bleiben der GIS-Akademie GmbH vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf in irgendeiner Form ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GIS-Akademie GmbH reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
(3) Überlassene Software und überlassenes Datenmaterial dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften dem Kunden gegenüber nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, unbeschadet entgegenstehender, gesetzlicher Regelungen. Im Haftungsfall beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach bei Einzelleistungen maximal auf die Summe des Auftragswertes, bei Dauerleistungen auf den dreifachen Monatsbetrag.

§ 9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass uns auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle zur Erfüllung unserer Leistungspflichten notwendigen Unterlagen, Informationen, Daten etc. rechtzeitig vorliegen. Gleiches gilt für etwaige Vorarbeiten und Vorleistungen. Die Mitwirkungshandlungen des Kunden müssen den jeweiligen Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
(2) Vertragspartner sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen. Diese Pflicht trifft nicht Teilnehmer*innen offener Seminare.
(3) Der Kunde trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Die GIS-Akademie GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich zu berechnen.

§ 10 Absage und Umbuchungen durch den Kunden

Absagen und Umbuchungen einer gebuchten Kursteilnahme durch den Kunden sind kostenfrei, wenn sie bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der GIS-Akademie GmbH schriftlich eingehen. Im Falle eines Rücktritts bis 3 Wochen vor Leistungsbeginn entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 v. H. der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts bis 2 Wochen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 75 v. H. der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100 v. H. der vereinbarten Vergütung. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Seminargebühr an. Dieses entfällt, wenn ein/e Ersatz-Teilnehmer*in in das Vertragsverhältnis eintritt.

§ 11 Verschwiegenheit

(1) Der Kunde verpflichten sich, über alle ihm bekannt gewordenen und/oder bekanntwerdenden privaten, geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten im Rahmen des Vertragsgegenstandes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, die GIS-Akademie GmbH entbindet ihn im Einzelfall ausdrücklich von seiner Schweigepflicht.
(2) Im Weiteren verpflichte der Kunde sich, die durch uns im Rahmen der Erfüllung der Verträge ggf. übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren, vor Einsichtnahmen Dritter zu schützen und diese auf Verlangen nach Beendigung dieses Vertrages wieder an die GIS-Akademie GmbH heraus zu geben.
(3) Die GIS-Akademie GmbH ist dazu berechtigt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung der jeweiligen Verträge zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 12 Datenschutzinformationspflicht

Personenbezogene Daten werden von der GIS-Akademie GmbH ausschließlich im Rahmen von Art. 6 DSGVO erhoben und verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen ist für beide Vertragsparteien Hamburg. Nach unserer Wahl sind wir auch zur Klage am Ort des gesetzlichen Gerichtsstandes des Kunden berechtigt.

§ 14 Salvatorische Klausel

(1) Diese AGB sowie die jeweiligen Leistungsverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Im Falle der Unwirksamkeit Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen werden die Parteien einer der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich nahekommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
(3) Etwaige Regelungslücken dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge sind durch Regelungen auszufüllen, die dem am nächsten kommen, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Regelungen vereinbart hätten, wenn sie den betreffenden Punkt beim Abschluss bedacht hätten.
(4) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB oder der jeweiligen Leistungsverträge bedürfen der Schriftform. Diese Formvorschrift kann gleichfalls nur schriftlich außer Kraft gesetzt werden.


Hamburg, im März 2024